Erklärungsvideos:
Eingabe der RTK-Korrekturdaten auf Terminal!
Das und vieles mehr wird in kurzen Videos gezeigt (System: Massey Ferguson,
Fendt, Steyr, Valtra, John Deere, usw.). Weiter...
GPS
- Flächenvermessung
GPS - GIS Viele Betriebsführer sind der Meinung,
dass die Naturgrenzen Ihrer Feldstücke den Katastergrenzen
entsprechen. Nicht kommasierte Flächen auf den Hofkartenbildern
zeigen teilweise oft gravierende Abweichungen zu den Katastergrenzen.
Zu beachten ist auch, dass Feldraine bzw. Grenzsteine wandern
und deshalb dem Katasterstand nicht immer entsprechen. Nutzen
Sie jetzt die Chance, Ihre Antragsdaten der Realität anzupassen.
Uns ist es ein sehr großes Anliegen
auch Ihre Flächen mit Hilfe modernster GPS-Technik zu ermitteln,
um Ihnen für die AMA Antragstellung und Vor-Ort-Kontrolle
bestmögliches Datenmaterial zur Verfügung stellen zu
können. Sie erhalten Schlagsskizzen mit Flächen- Kultur-
und Bemaßungsangaben, die im Zuge einer Vor-Ort Kontrolle
bzw. zur Feldstücksdigitalisierung herangezogen werden können.
Nähere Informationen unter: koeck-agrar
Mobil: +43 (0) 676 438
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Flächenabweichungen Der häufigste Beanstandungsgrund im Zuge einer
AMA-Vor-Ort Kontrolle tritt in der Flächenabweichung in unterschiedlichen
Größenordnungen auf. Diese Abweichungen können zu Sanktionen
führen. Bei der Flächenbeantragung ist daher darauf zu achten,
dass nur die tatsächlich genutzte Fläche angegeben wird und
z.B. Böschungen, Hofflächen, Zufahrtswege usw. herauszumessen
und abzuziehen sind.
Scheinbewirtschaftung Schon bei der Antragstellung ist besonders darauf
zu achten, dass nur jene Flächen beantragt werden dürfen,
die auch tatsächlich vom Antragsteller bewirtschaftet werden (Vermeidung
des Verdachts der Scheinbewirtschaftung).
Übernutzung von Feldstücken Anhand der EDV-technischen Verwaltungskontrolle in
der AMA, welche bei allen Anträgen durchgeführt werden muss,
werden häufig Übernutzungen (zB zwei Landwirte beantragen
die gleiche Fläche) einzelner oder auch mehrerer Feldstücke
von z. T. mehreren Betrieben festgestellt. In diesem Falle sind die
betroffenen Flächen für die Auszahlungen solange gesperrt,
bis entsprechende Korrekturen durch den bzw. die betroffenen Antragsteller
vorgenommen worden sind.
Feldstücksdigitalisierung
(Abgleich der Antragsdaten mit den in der Natur vorhandenen Bewirtschaftsgrenzen)
Bei der "Digitalisierung" wird eine Korrektur bzw. Richtigstellung
der Antragsdaten auf die in der Natur vorhandenen Bewirtschaftungsgrenzen
durchgeführt.
Dies erfolgt auf Basis der Hofkarte, welche ein naturgetreues Abbild
der bewirtschafteten Flächen (Luftbildaufnahme) in Verbindung mit
den Katastergrenzen (Digitale Katastralmappe) ist.