Datenschutz
 


Datenschutzerklärung


Erklärung verwendeter Begriffe

Wir sind stets bemüht unsere Datenschutzerklärung so klar und verständlich wie möglich zu verfassen. Besonders bei technischen und rechtlichen Themen ist das allerdings nicht immer ganz einfach. Es macht oft Sinn juristische Begriffe (wie z. B. personenbezogene Daten) oder bestimmte technische Ausdrücke (wie z. B Cookies, IP-Adresse) zu verwenden. Wir möchte diese aber nicht ohne Erklärung verwenden. Nachfolgend finden Sie nun eine alphabetische Liste von wichtigen verwendeten Begriffen, auf die wir in der bisherigen Datenschutzerklärung vielleicht noch nicht ausreichend eingegangen sind. Falls diese Begriffe der DSGVO entnommen wurden und es sich um Begriffsbestimmungen handelt, werden wir hier auch die DSGVO-Texte anführen und gegebenenfalls noch eigene Erläuterungen hinzufügen.

Personenbezogene Daten


Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
"personenbezogene Daten" alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;
Erläuterung: Personenbezogene Daten sind also all jene Daten, die Sie als Person identifizieren können. Das sind in der Regel Daten wie etwa:

o Name
o Adresse
o E-Mail-Adresse
o Post-Anschrift
o Telefonnummer
o Geburtsdatum
o Kennnummern wie Sozialversicherungsnummer,
Steueridentifikationsnummer, Personalausweisnummer oder Matrikelnummer
o Bankdaten wie Kontonummer, Kreditinformationen, Kontostände uvm.

Laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) zählt auch Ihre
IP-Adresse zu den personenbezogenen Daten. IT-Experten können anhand Ihrer FP-Adresse zumindest den ungefähren Standort Ihres Geräts und in weiterer Folge Sie als Anschlussinhabers feststellen. Daher benötigt auch das Speichern einer IP-Adresse eine Rechtsgrundlage im Sinne der DSGVO. Es gibt auch noch sogenannte "besondere Kategorien" der personenbezogenen Daten, die auch besonders schützenswert sind. Dazu zählen:

o rassische und ethnische Herkunft
o politische Meinungen
o religiöse bzw. weltanschauliche Überzeugungen
o die Gewerkschaftszugehörigkeit
o genetische Daten wie beispielsweise Daten, die aus Blut- oder
Speichelproben entnommen werden
o biometrische Daten (das sind Informationen zu psychischen,
körperlichen oder verhaltenstypischen Merkmalen, die eine Person identifizieren können Gesundheitsdaten
o Daten zur sexuellen Orientierung oder zum Sexualleben

Profiling

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
"Profiling" jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen;

Erläuterung: Beim Profiling werden verschiedene Informationen über eine Person zusammengetragen, um daraus mehr über diese Person zu erfahren. Im Webbereich wird Profiling häufig für Werbezwecke oder auch für Bonitätsprüfungen angewandt. Web- bzw. Werbeanalyseprogramme sammeln zum Beispiel Daten über Ihre Verhalten und Ihre Interessen auf einer Website. Daraus ergibt sich ein spezielles Userprofil, mit dessen Hilfe Werbung gezielt an eine, Zielgruppe ausgespielt werden kann.

Verantwortlicher

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
"Verantwortlicher" die natürliche oderjuristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden;

Erläuterung: In unserem Fall sind wir für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich und folglich der "Verantwortliche". Wenn wir erhobene Daten zur Verarbeitung an andere Dienstleister weitergeben, sind diese "Auftragsverarbeiter". Dafür muss ein "Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)" unterzeichnet werden.

Verarbeitung

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

lm Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
"Verarbeitung" jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;

Anmerkung: Wenn wir in unserer Datenschutzerklärung von Verarbeitung sprechen, meinen wir damit jegliche Art von Datenverarbeitung. Dazu zählt wie oben in der originalen DSGVO-Erklärung erwähnt, nicht nur das Erheben sondern auch das Speichern und Verarbeiten von Daten.
Alle Texte sind urheberrechtlich geschützt.

 
Startseite