Datenschutzerklärung
Erklärung verwendeter Begriffe
Wir sind stets bemüht unsere Datenschutzerklärung so klar
und verständlich wie möglich zu verfassen. Besonders bei technischen
und rechtlichen Themen ist das allerdings nicht immer ganz einfach.
Es macht oft Sinn juristische Begriffe (wie z. B. personenbezogene Daten)
oder bestimmte technische Ausdrücke (wie z. B Cookies, IP-Adresse)
zu verwenden. Wir möchte diese aber nicht ohne Erklärung verwenden.
Nachfolgend finden Sie nun eine alphabetische Liste von wichtigen verwendeten
Begriffen, auf die wir in der bisherigen Datenschutzerklärung vielleicht
noch nicht ausreichend eingegangen sind. Falls diese Begriffe der DSGVO
entnommen wurden und es sich um Begriffsbestimmungen handelt, werden
wir hier auch die DSGVO-Texte anführen und gegebenenfalls noch
eigene Erläuterungen hinzufügen.
Personenbezogene Daten
Begriffsbestimmung nach Artikel
4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
"personenbezogene Daten"
alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare
natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person")
beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen,
die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung
wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung
oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen,
physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen
oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert
werden kann;
Erläuterung:
Personenbezogene Daten sind also all jene Daten, die Sie als Person
identifizieren können. Das sind in der Regel Daten wie etwa:
o Name
o Adresse
o E-Mail-Adresse
o Post-Anschrift
o Telefonnummer
o Geburtsdatum
o Kennnummern wie Sozialversicherungsnummer,
Steueridentifikationsnummer, Personalausweisnummer oder Matrikelnummer
o Bankdaten wie Kontonummer, Kreditinformationen, Kontostände uvm.
Laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) zählt auch Ihre IP-Adresse
zu den personenbezogenen Daten. IT-Experten
können anhand Ihrer FP-Adresse zumindest den ungefähren Standort
Ihres Geräts und in weiterer Folge Sie als Anschlussinhabers feststellen.
Daher benötigt auch das Speichern einer IP-Adresse eine Rechtsgrundlage
im Sinne der DSGVO. Es gibt auch noch sogenannte "besondere
Kategorien" der personenbezogenen Daten,
die auch besonders schützenswert sind. Dazu zählen:
o rassische und ethnische Herkunft
o politische Meinungen
o religiöse bzw. weltanschauliche Überzeugungen
o die Gewerkschaftszugehörigkeit
o genetische Daten wie beispielsweise Daten, die aus Blut- oder
Speichelproben entnommen werden
o biometrische Daten (das sind Informationen zu psychischen,
körperlichen oder verhaltenstypischen Merkmalen, die eine Person
identifizieren können Gesundheitsdaten
o Daten zur sexuellen Orientierung oder zum Sexualleben
Profiling
Begriffsbestimmung nach Artikel
4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
"Profiling"
jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die
darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden,
um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche
Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich
Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche
Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort
oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder
vorherzusagen;
Erläuterung:
Beim Profiling werden verschiedene Informationen über eine Person
zusammengetragen, um daraus mehr über diese Person zu erfahren.
Im Webbereich wird Profiling häufig für Werbezwecke oder auch
für Bonitätsprüfungen angewandt. Web- bzw. Werbeanalyseprogramme
sammeln zum Beispiel Daten über Ihre Verhalten und Ihre Interessen
auf einer Website. Daraus ergibt sich ein spezielles Userprofil, mit
dessen Hilfe Werbung gezielt an eine, Zielgruppe ausgespielt werden
kann.
Verantwortlicher
Begriffsbestimmung nach Artikel
4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
"Verantwortlicher"
die natürliche oderjuristische Person, Behörde, Einrichtung
oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über
die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet;
sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht
oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche
beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung
nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden;
Erläuterung:
In unserem Fall sind wir für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten verantwortlich und folglich der "Verantwortliche". Wenn
wir erhobene Daten zur Verarbeitung an andere Dienstleister weitergeben,
sind diese "Auftragsverarbeiter". Dafür muss ein "Auftragsverarbeitungsvertrag
(AVV)" unterzeichnet werden.
Verarbeitung
Begriffsbestimmung nach Artikel
4 der DSGVO
lm Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
"Verarbeitung"
jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten
Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen
Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die
Speicherung die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen,
die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung
oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung,
die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;
Anmerkung:
Wenn wir in unserer Datenschutzerklärung von Verarbeitung sprechen,
meinen wir damit jegliche Art von Datenverarbeitung. Dazu zählt
wie oben in der originalen DSGVO-Erklärung erwähnt, nicht
nur das Erheben sondern auch das Speichern und Verarbeiten von Daten.
Alle Texte sind urheberrechtlich geschützt.